Warum Raketenangriffe auf israelische Städte selten vor Gericht landen
Das humanitäre Völkerrecht verbietet gezielte Angriffe auf Zivilisten ebenso wie Angriffe, die nicht zwischen zivilen und militärischen Zielen unterscheiden können.
Aaron J. Shuster ist ein preisgekrönter Filmemacher und Autor aus Kalifornien. Seine Arbeit befasst sich mit moralischer Verantwortung, Israel und den strategischen Herausforderungen, vor denen demokratische Gesellschaften stehen.

Am 19. Juni 2025 traf eine iranische Rakete das Soroka Medical Center in Beersheba, verletzte Zivilisten und beschädigte eines der größten Krankenhäuser im Süden Israels. Nach dem internationalen Kriegsrecht genießen Krankenhäuser besonderen Schutz. Der Schutz der Kranken und Verwundeten war das grundlegende Prinzip der Genfer Konvention von 1864. Sie sind keine legitimen Ziele, es sei denn, sie werden für militärische Zwecke genutzt. Eine solche Behauptung war mit dem Angriff auf das Soroka Medical Center nicht verbunden. Der Vorfall machte zwar Schlagzeilen, doch rechtliche Schritte folgten daraus nicht.
Dieser Angriff war kein Einzelfall. Am 1. April 2026 heulten in Tel Aviv die Sirenen, nachdem die Hisbollah eine Salve von Raketen abgefeuert hatte. In der ganzen Stadt begaben sich Zivilisten in Schutzräume, als das Warnsystem auslöste und die Raketen auf zivile Wohnviertel zielten.
Auch andere Gruppen wie die jemenitischen Huthis haben Raketen und Drohnen auf Israel abgefeuert und weitere angekündigt. Die Hamas hat ungelenkte Raketen auf Ashkelon abgefeuert und damit Zivilisten in Schutzräume und Rettungskräfte auf die Straßen getrieben. Die Täter mögen unterschiedlich sein, doch die strategische Methode bleibt dieselbe: Sie richten Raketen und Geschosse auf zivile Gebiete, um Schrecken zu verbreiten, Sachschäden anzurichten und Zivilisten zu verletzen oder zu töten.
Das humanitäre Völkerrecht verbietet direkte, gezielte Angriffe auf Zivilisten und untersagt ausdrücklich Angriffe, die nicht zwischen zivilen und militärischen Zielen unterscheiden können. Sowohl ungelenkte Raketen als auch wahllos in Städte abgefeuerte Streubomben fallen in diese zweite Kategorie. Das völkerrechtliche Verbot gilt universell, unabhängig davon, wer solche Angriffe ausführt.
Ein Teil des Problems liegt in Zuständigkeit und politischem Willen, denn viele der für diese Angriffe verantwortlichen Gruppen agieren außerhalb der Reichweite von Gerichten, die sie andernfalls strafrechtlich verfolgen könnten. Ihre Führung hält sich in Gebieten auf, in denen eine Festnahme unwahrscheinlich ist, und die Staaten, die sie beherbergen oder unterstützen, haben wenig Anreiz, mit Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren. Internationale Mechanismen existieren, doch ihre Durchsetzung hängt vom Handeln der Staaten ab, und ohne diese Kooperation verliert sich der Weg von der Rechtsverletzung zur Strafverfolgung längst, bevor er einen Gerichtssaal erreicht.
Unabhängige Organisationen haben eben dies festgestellt. Human Rights Watch ist zu dem Schluss gekommen, dass jüngste Raketenangriffe auf Israel, darunter solche mit Streumunition, unterschiedslos erfolgten und Kriegsverbrechen darstellen könnten. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hat davor gewarnt, dass Streumunition Zivilisten sowohl während eines Angriffs als auch lange danach gefährdet, wenn nicht detonierte Submunitionen weiterhin über den Boden verstreut bleiben. Das ist gefestigtes Recht.
Schwerer auszumachen ist dagegen ein konsequentes Bemühen, dieses Recht durchzusetzen. Raketen schlagen ein, Sirenen heulen, eine Miliz bekennt sich offen dazu, und dann verflüchtigt sich der erforderliche Durchsetzungsmechanismus. Es gibt kaum Bemühungen um Festnahmen, Anklagen oder Strafverfolgung im Zusammenhang mit diesen Angriffen auf israelische Bevölkerungszentren.
Die Lücke sticht hervor, weil die zugrunde liegenden Tatsachen nicht verborgen sind. Erklärungen der Hisbollah verknüpfen Angriffe mit den laufenden Kriegsbedingungen, Huthi-Vertreter schildern ihre Operationen öffentlich, und die Hamas hat seit Langem die Urheberschaft für ihren Raketenbeschuss israelischer Städte beansprucht. In vielen Fällen erfordert die Zuordung keine komplexe Untersuchung, weil die Täter sich nicht nur selbst zu erkennen geben, sondern sich diese Angriffe auch zuschreiben.
Rechtliche Mechanismen existieren. Das Völkerrecht sieht Rechenschaftspflicht vor, und Gerichte sind unter bestimmten Voraussetzungen zuständig. Sanktionsregelungen können sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen treffen. Das Problem ist, dass diese Instrumente nicht angewandt werden, wenn die Opfer der Angriffe Israelis sind.
Wenn Angriffe auf Krankenhäuser und Städte nicht zu Strafverfolgung führen, verliert das Recht an Kraft. Es bleibt Teil der Sprache von Diplomatie und Berichterstattung, aber es schreckt nicht ab. Die Frage ist daher nicht der Inhalt des Rechts, sondern seine konsequente Anwendung. Eine ernsthafte Antwort verlangt keine neuen Regeln, sondern die gleichmäßige Anwendung der bestehenden. Politische Entscheidungsträger und Rechtsinstitutionen können Vorfälle benennen, Verantwortung zuordnen und dort, wo die Zuständigkeit es zulässt, Maßnahmen ergreifen, einschließlich Sanktionen und Festnahmen.
Im Fall Israels scheint insbesondere wenig Interesse daran zu bestehen, das Kriegsrecht gegen jene durchzusetzen, die es auf Zivilisten abgesehen haben. Solange sich das nicht ändert, wird die Kluft zwischen Recht und Anwendung außergewöhnlich groß bleiben.
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